Familienrecht und Erbrecht sind an verschiedenen Stellen miteinander verknüpft – aus der Änderung des Zivilstands ergeben sich oftmals knifflige Situationen.
Patchworkfamilien, Scheidungen, Wiederverheiratung, ein uneheliches Kind, Stiefkinder beziehungsweise Halbgeschwister, Konkubinate oder eingetragene Partnerschaften haben erbrechtlich oft nicht die gewünschte, gerecht erscheinende Vererbung des Vermögens zur Folge.
Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben innerhalb der Familie können für den Übernehmer zum Stolperstein im Erbfall werden.
Das Zusammenspiel von Eherecht, Erbrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht bereitet Kopfzerbrechen.
Umso wichtiger sind die individuelle Beratung und Regelung mit Verträgen. Wir bieten Beratungen und das Erarbeiten von Verträgen und Urkunden zum Ehe- und Erbrecht unter anderem in den folgenden Bereichen an:
Ehevertrag
Testament und Erbvertrag
Schenkung und Erbvorbezug
Stiftungen und Trusts
Beantragung des öffentlichen Inventars, amtliche Liquidation
Ausschlagung der Erbschaft
Willensvollstreckung, Erbschaftsliquidation und Erbteilung
Vertretung vor Schlichtungsbehörden, Friedensrichter und Gerichten
Einleitung prozessualer Massnahmen wie Erbschaftsklage, Ungültigkeitsklage, Herabsetzungsklage und Erbteilungsklage